Honoraranlageberatungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente angenommen. Ziel ist es, mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung zu schaffen, so dass sich Kunden künftig bewusst für eine Anlageberatung auf Provisionsbasis oder für eine Anlageberatung auf Honorarbasis entscheiden können.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 25.04.2013

 

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (17/12295) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/13131) angenommen.

 
Ziel ist es, mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung zu schaffen, so dass sich Kunden künftig bewusst für eine Anlageberatung auf Provisionsbasis oder für eine Anlageberatung auf Honorarbasis entscheiden können. Mit dem Begriff der Honorar-Anlageberatung wird eine neue Form der Anlageberatung geschaffen. Die Honorar-Anlageberatung darf nur gegen Honorar des Kunden erbracht werden.

 
Dagegen lehnte der Bundestag Entschließungsanträge der SPD (17/13247), der Linken (17/13248) und der Grünen (17/13249) ab. Die SPD hatte gefordert, ein umfassendes Berufsbild des Honorarberaters zu schaffen, das eine unabhängige und produktübergreifende Beratung in Finanzangelegenheiten ermöglicht. Die Linke trat für den Aufbau einer flächendeckenden unabhängigen Finanz- und Anlageberatung ein. Die Grünen verlangten unter anderem, ein Berufsbild „Honorarberater“ für alle am Finanzmarkt angebotenen Produkte zu schaffen.

 
Der Bundestag lehnte ebenso gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion einen Antrag der SPD (17/8182) ab, den Verbraucherschutz zu stärken und eine Honorarberatung zu etablieren. Danach sollte die Bundesregierung ein Berufsbild für unabhängige Berater als Alternative zur provisionsgebundenen Beratung schaffen.

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Quelle: DATEV eG