Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will verhindern, dass unter dem Deckmantel von Werk- und Dienstverträgen Arbeitnehmer von ihren Firmen an andere verliehen werden. Deshalb schlägt sie eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vor.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 06.05.2013
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will verhindern, dass unter dem Deckmantel von Werk- und Dienstverträgen Arbeitnehmer von ihren Firmen an andere verliehen werden. Deshalb schlägt sie eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vor.
Ein von ihr eingebrachter Gesetzentwurf (17/13106) sieht vor, dass solche Scheinverträge ausnahmslos nicht mehr unter den Schutz einer vorhandenen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis fallen.
Diese regelt den Verleih von Arbeitskräften und sieht auch Sanktionen vor, wenn Arbeitnehmer unter dem Deckmantel eines Werk- oder Dienstvertrages verliehen werden, ohne dass das Unternehmen über eine Überlassungserlaubnis verfügt.
Diese Abschreckung funktioniere aber nicht mehr, wenn Scheinwerkunternehmen über eine solche Erlaubnis verfügen, da die Unternehmen Lücken des AÜG ausnutzten, um den Arbeitnehmerschutz zu unterlaufen, schreiben die Grünen. Sie wollen deshalb, dass die im AÜG vorgesehenen Rechtsfolgen für illegale Überlassung bei allen Scheinwerk- und Scheindienstverträgen in vollem Umfang zum Tragen kommen.
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Quelle: DATEV eG