Die Länder haben am 03.05.2013 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung die Bürger besser vor unseriösen Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen schützen möchte.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 03.05.2103
Die Länder haben am 03.05.2013 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung die Bürger besser vor unseriösen Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen schützen möchte. Sie wollen zum Beispiel die Informationspflichten der Inkassodienstleister gegenüber den Schuldnern ausweiten und konkretisieren sowie deren berufsrechtliche Pflichten gesetzlich festlegen.
Zudem möchten sie im Allgemeinen Schuldrecht des BGB die so genannte Bestätigungslösung einführen, nach der telefonisch getätigte Vertragsabschlüsse zur Wirksamkeit binnen zwei Wochen der Bestätigung in Textform bedürfen. Die immer häufiger zu beobachtenden massenhaften Abmahnungen von Internetnutzern wegen Urheberrechtsverstößen durch Anwaltskanzleien will der Bundesrat noch stärker eindämmen. Er schlägt daher für diese Fälle eine Streitwertbegrenzung auf 500 Euro und damit einer Halbierung der bisher vorgesehenen Summe vor.
Der Gesetzentwurf sieht zum Schutz der Verbraucher bestimmte Verbotstatbestände, die Verringerung finanzieller Anreize, mehr Transparenz sowie neue oder schärfere Sanktionen in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen vor. So ist zum Beispiel beabsichtigt, im Abmahnwesen einen niedrigeren Regelstreitwert festzusetzen, um keine finanziellen Anreize für Abmahnverfahren zu setzen. Zudem sollen Gewinnspielverträge nicht mehr telefonisch zu Stande kommen können.
Den „Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ finden Sie auf der Homepage des Bundesrats
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Quelle: DATEV eG