Schutz vor überhöhten Mieten

Die Länder setzen sich mit einem Gesetzentwurf für einen verbesserten Mieterschutz ein. Nach Darstellung des Bundesrates ist der Schutz vor überhöhten Mieten nach zwei Entscheidungen des BGH zum Wirtschaftsstrafgesetz nicht mehr hinreichend gewährleistet.

 

Bundesrat, Pressemitteilung vom 07.06.2013

 

Die Länder setzen sich mit einem am 07.06.2013 beschlossenen Gesetzentwurf für einen verbesserten Mieterschutz ein. Nach Darstellung des Bundesrates ist der Schutz vor überhöhten Mieten nach zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Wirtschaftsstrafgesetz nicht mehr hinreichend gewährleistet. Der BGH habe den Mietern mit seinen Entscheidungen kaum noch erfüllbare Anforderungen an die Beweisführung vor Gericht übertragen. Der Gesetzentwurf dient daher dazu, das Wirtschaftsstrafgesetz wieder zu einem praxistauglichen Instrument gegen Mietpreisüberhöhung zu machen.

 

Demnach sollen Entgelte grundsätzlich dann als unangemessen hoch gelten, wenn sie – bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen – die üblichen Mieten um mehr als 20 Prozent übersteigen.

 
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

 
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

———————-

Quelle: DATEV eG