Änderung der Prozesskostenhilfe geht ins Vermittlungsverfahren

Die Länder haben das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Ziel müsse es sein, den – derzeit stark defizitären – Kostendeckungsgrad der Justiz der Länder zu verbessern.

 

Bundesrat, Pressemitteilung vom 07.06.2013

 

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 07.06.2013 das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

 

Ziel müsse es sein, den – derzeit stark defizitären – Kostendeckungsgrad der Justiz der Länder zu verbessern. Hierzu seien die Justizhaushalte der Länder wesentlich stärker als bisher vorgesehen finanziell zu entlasten. Mit der gleichen Begründung verwies der Bundesrat auch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (Drucksache 381/13) in den Vermittlungsausschuss.

 
Das Gesetz soll die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Beratungshilfe effizienter gestalten. Aus Sicht des Bundestages greift es einerseits Forderungen der Länder auf, die in den letzten Jahren gestiegenen Ausgaben der Länderhaushalte für Prozesskosten- und Beratungshilfe zu begrenzen. Andererseits stelle es sicher, dass der Zugang zum Recht weiterhin allen Bürgern unabhängig von Einkünften und Vermögen eröffnet ist.

 
Das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG