Bundesrat verlangt Maßnahmen gegen Steuerstraftaten im Bankenbereich

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll in die Lage versetzt werden, gegen Banken einzuschreiten, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Dieses Ziel verfolgt ein vom Bundesrat eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.07.2013

 

Quelle: hib-Nr. 377/2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll in die Lage versetzt werden, gegen Banken einzuschreiten, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Dieses Ziel verfolgt ein vom Bundesrat eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich (17/14324). Darin schreiben die Länder, dass Banken Steuersparmodelle auch über den gesetzlich erlaubten Rahmen anbieten beziehungsweise ihre Kunden bei diesen Modellen unterstützen würden. In vielen Fällen sei der Tatbestand der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zu Steuerstraftaten durch Bankmitarbeiter erfüllt. Nach geltendem Recht könne jedoch eine Erlaubnis für eine Bank nur aufgehoben werden, wenn Steuervergehen von Geschäftsleitern selbst begangen würden. „Diese Rechtslage ist insofern unbefriedigend, als gerade bei großen Instituten der Nachweis eines individuellen Verschuldens eines Geschäftsleiters sehr schwer zu führen ist“, argumentieren die Bundesländer.

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Quelle: DATEV eG