Der Bundesrat will Mietern den Nachweis einer überhöhten Miete erleichtern, wenn diese die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.08.2013
Quelle: hib-Nr.427/2013
Der Bundesrat will den Paragraphen fünf des Wirtschaftsstrafgesetzes reformieren, um Mietern vor Gericht den Nachweis einer überhöhten Miete zu erleichtern, wenn diese die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt.
Laut einem Gesetzentwurf (17/14360) soll nicht mehr belegt werden müssen, dass ein Vermieter beim Vertragsabschluss eine Zwangslage des Mietinteressenten gezielt ausgenutzt hat.
———————-
Quelle: DATEV eG