Der Bundesrat will die Banken per Gesetz verpflichten, allen Bürgern die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.08.2013
Quelle: hib-Nr. 426/2013
Die Länderkammer will die Banken verpflichten, allen Bürgern die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Ziel eines Gesetzentwurfs (17/14363) ist es, sämtlichen Verbrauchern die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen.
Der Bundesrat zitiert diverse Hochrechnungen, nach denen die Zahl der Bürger, denen bislang ein Girokonto versagt ist, auf knapp 600.000 bis fast eine Million geschätzt wird. Bei Guthabenkonten mit bestimmten grundlegenden Funktionen können nur Zahlungsvorgänge abgewickelt werden, die das vorhandene Guthaben nicht übersteigen.
Die Regierung lehnt den Vorstoß der Länderkammer mit dem Verweis auf Bestrebungen der Brüsseler Kommission ab, eine entsprechende EU-Richtlinie zu verabschieden. Den Abschluss der Beratungen über diese Initiative solle man abwarten.
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Quelle: DATEV eG