Kommission verhängt Geldbußen in Höhe von 1,71 Mrd. Euro für Teilnahme an Zinskartellen in der Derivatebranche

Die EU-Kommission hat gegen 8 internationale Finanzinstitute Geldbußen in Höhe von insgesamt 1.712.468.000 Euro für die Teilnahme an illegalen Kartellen auf den Märkten für Finanzderivate im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verhängt.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 04.12.2013

 
Die Europäische Kommission hat gegen 8 internationale Finanzinstitute Geldbußen in Höhe von insgesamt 1.712.468.000 Euro für die Teilnahme an illegalen Kartellen auf den Märkten für Finanzderivate im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verhängt. Vier dieser Institute beteiligten sich an einem Kartell in Bezug auf Zinsderivate in Euro. Sechs von ihnen nahmen an einer oder mehreren bilateralen Absprachen in Bezug auf Zinsderivate in japanischen Yen teil. Ein derart abgestimmtes Verhalten zwischen Wettbewerbern ist nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens untersagt. Beide Beschlüsse wurden im Rahmen des Vergleichsverfahrens in Kartellsachen angenommen, und die Geldbußen der Unternehmen wurden aufgrund der Kooperationsbereitschaft um 10 % gemindert.

 

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte dazu: „Was beim LIBOR- und beim EURIBOR-Skandal so schockierend war, ist nicht nur die Manipulation der Referenzzinssätze, die von den Finanzregulierungsbehörden weltweit bekämpft wird, sondern auch das abgestimmte Verhalten zwischen Banken, die eigentlich miteinander im Wettbewerb stehen sollten. Der heutige Beschluss ist ein deutliches Signal, dass die Kommission fest entschlossen ist, Kartelle im Finanzsektor zu bekämpfen und zu sanktionieren. Ein gesunder Wettbewerb und Transparenz sind von zentraler Bedeutung, wenn es um das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanzmärkte im Dienste der Realwirtschaft und nicht im Dienste einiger weniger geht.“

 

Zinsderivate sind Finanzprodukte (z. B. Forward Rate Agreements, Swaps, Futures, Optionen), die von Banken und Unternehmen für die Handhabung des Risikos von Zinsschwankungen verwendet werden. Diese Produkte werden weltweit vermarktet und spielen eine wichtige Rolle in der globalen Wirtschaft. Ihr Wert richtet sich nach der Höhe eines Referenzzinssatzes wie den LIBOR (London Interbank Offered Rate), der für verschiedene Währungen einschließlich des japanischen Yen (JPY) verwendet wird, oder den EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) für den Euro. Diese Referenzzinssätze spiegeln einen Mittelwert der Kurse wider, die täglich durch eine Reihe von Banken berechnet werden, die Mitglieder eines Panels sind („Panel-Banken“). Sie sollen die Kosten der Interbankenfinanzierung in einer bestimmten Währung wiedergeben und dienen als Grundlage für verschiedene Finanzderivate. Investmentbanken stehen beim Handel mit diesen Derivaten miteinander im Wettbewerb. Die Werte dieser Referenzzinssätze können entweder die Cashflows beeinflussen, die eine Bank von einer Gegenpartei erhält, oder aber diejenigen, die sie eben dieser Gegenpartei im Rahmen von Zinsderivatekontrakten zu entrichten hat.

 

Das Kartell in Euro-Zinsderivaten (EIRD)
Das EIRD-Kartell war zwischen September 2005 und Mai 2008 tätig. Die Parteien des Vergleichsverfahrens sind Barclays, Deutsche Bank, RBS und Société Générale. Das Kartell zielte auf Verfälschung der normalen Preisfestlegungskomponenten für diese Derivate ab. Die Händler der verschiedenen Banken diskutierten die Angebote ihrer Banken für die Berechnung des EURIBOR sowie ihre Handels- und Preisstrategien.

 

Die Ermittlungen der Kommission begannen mit unangemeldeten Nachprüfungen im Oktober 2011. Im März 2013 leitete die Kommission ein Verfahren ein. Barclays wurde die Geldbuße im Einklang mit der Kronzeugenregelung der Kommission aus dem Jahr 2006 erlassen, da die Bank die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Deutsche Bank, RBS und Société Générale erhielten verminderte Geldbußen, da sie die Nachforschungen der Kommission im Rahmen der Kronzeugenregelung unterstützten.

 

Diesen Banken wurde die Geldbuße um weitere 10 % erlassen, weil sie sich mit der Anwendung des Vergleichsverfahrens der Kommission einverstanden erklärten.

 

Im Zusammenhang mit der gleichen Untersuchung wurden Verfahren gegen Crédit Agricole, HSBC und JPMorgan eingeleitet, und die Nachforschungen werden auch im Rahmen des Standardkartellverfahrens (Scheitern einer Abwicklung) fortgesetzt.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

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Quelle: DATEV eG