EU: Ehrgeizige Agenda für das Treffen der Justiz- und Innenminister

Am 5./6. Dezember 2013 werden die Justiz- und Innenminister in Brüssel die Freizügigkeit von Personen innerhalb der EU, Migration, Datenschutz sowie Perspektiven der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres diskutieren. Erwartet wird eine Einigung über die Verordnung zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 04.12.2013

 
Am 5./6. Dezember werden die Justiz- und Innenminister in Brüssel die Freizügigkeit von Personen innerhalb der EU, Migration, Datenschutz sowie Perspektiven der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres diskutieren. Erwartet wird eine Einigung über die Verordnung zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen.

 

Sowohl die Innen- als auch die Justizminister werden Entwicklungsperspektiven im Bereich des Inneren erörtern, die bereits im Juli bei einem informellen Treffen in Vilnius zur Sprache gekommen waren. Das aktuelle mehrjährige Stockholm-Programm läuft bis Ende 2014, weshalb das präsidierende Litauen einen Überblick über die Ansichten und Standpunkte der Mitgliedstaaten bezüglich weiterer Entwicklungen in diesem Bereich vorstellen wird.

 

„Wir hoffen, dass die Europäische Kommission die in diesem Papier skizzierten Ideen für die Vorbereitung einer als Grundlage für zukünftige Richtlinien dienenden Mitteilung verwenden wird“, sagte der litauische Innenminister Dailis Alfonsas Barakauskas, der den Vorsitz der Innenministertagung innehatte.

 

Der Rat wird den Bericht des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung diskutieren sowie über die Umsetzung der Empfehlungen des Rats für Justiz und Inneres vom Juni bezüglich der Rückkehr so genannter Auslandskämpfer, d.h., Menschen, die in bewaffneten Konfliktgebieten (vor allem Syrien) kämpfen, in die Europäische Union und die dadurch entstehenden Sicherheitsgefahr für die EU-Mitgliedstaaten.

 

Die Innenminister werden auch die Freizügigkeit von Personen im Gebiet der EU thematisieren. Nachdem sich die Innenminister von Österreich, Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien im April besorgt über die Missbräuche im Zusammenhang mit der Freizügigkeit der EU-Bürger in der Union geäußert hatten, wurde vereinbart, dass die Europäischen Kommission (EG) einen Bericht über das Problem und seine Tragweite vorlegen solle.

 
Der Rat wird einen Bericht der gemeinsamen Gruppe der Mittelmeerregion zur Kenntnis nehmen. Die Europäische Kommission hatte die Gruppe auf den Vorschlag Italiens nach der Tragödie vor der Küste der Insel Lampedusa im Oktober zusammengestellt, anlässlich derer mehr als 300 Flüchtlinge aus Nordafrika ertrunken waren.

 

Für das Treffen der Justizminister am 6. Dezember wird ein Konsens über den Entwurf einer Verordnung über die europäische Kontenpfändung erwartet. Die Verordnung zielt darauf ab, ein neues, schnelles und kostengünstiges Verfahren für europäische Gläubiger zu entwickeln, um die Mittel des Schuldners auf einem Bankkonto in einem anderen EU-Land zu blockieren. Dies würde zukünftig die Vollstreckung von Gerichtsurteilen zum Befriedigen von Gläubigeransprüchen gegen einen Schuldner gewährleisten.

 

„Das präsidierende Litauen konnte einen für die Mitgliedstaaten akzeptablen Kompromiss erzielen, in dem die richtige Balance zwischen den Interessen des Gläubigers und des Schuldners gewahrt bleibt. Der Text, der den Ministern zur Bestätigung vorgelegt wird, ist das Ergebnis von mehr als zweijährigen Verhandlungen. Es wird ein Verfahren entwickelt, das nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Bürger, die an einer grenzüberschreitenden Schuldenbeitreibung interessiert sind, attraktiv ist“, sagte der litauische Justizminister Juozas Bernatonis als Vorsitzender der Justizministertagung.

 

Auf der Sitzung soll des Weiteren ein Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen („Brüssel-I-Verordnung“) diskutiert werden. Die Änderungen würden die Kompatibilität des Patentgerichtsabkommens und der Brüssel-I-Verordnung gewährleisten sowie einheitliche EU-Vorschriften für den Patentschutz und Rechtsstreitigkeiten über Patente festlegen.

 

Das präsidierende Litauen wird die Diskussion über einen der wichtigsten Vorschläge bezüglich eines Elements der Allgemeinen Datenschutzverordnung fortführen, das so genannte „One-Stop-Shop-Prinzip“. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollen Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind, nur mit der nationalen Datenschutzbehörde des Landes, in dem sich der Sitz des Unternehmens befindet, zusammenarbeiten müssen. Das vorsitzende Land wird die Minister bitten, bezüglich der wichtigsten Elemente des vorgeschlagenen Mechanismus zu entscheiden.

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Quelle: DATEV eG