Ausschuss der Ständigen Vertreter einigte sich auf eine Richtlinie zur Verbesserung der Vorschriften für Investmentfonds-Aktivitäten

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER II) bestätigte am 04.12.2013 in Brüssel eine Einigung der Mitgliedstaaten über eine Richtlinie, die die Gesetzgebung für gemeinsame Investmentfonds korrigiert und das Vertrauen der Anleger stärken soll.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 05.12.2013

 
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER II) bestätigte am 04.12.2013 in Brüssel eine Einigung der Mitgliedstaaten über eine Richtlinie, die die Gesetzgebung für gemeinsame Investmentfonds korrigiert und das Vertrauen der Anleger stärken soll.

 

Nach der Einigung über die Abänderung der Richtlinie für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtlinie) kann der EU-Rat mit dem Europäischen Parlament in Verhandlung treten. Es wird erwartet, dass die Richtlinie noch während der laufenden Amtsperiode des Europäischen Parlaments angenommen wird.

 

Die bisher geltende Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren bildet die Grundlage für Investmentfonds, deren Leistungen von vielen Privatanlegern in Europa in Anspruch genommen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie sollen Mängel beheben, die durch die Finanzmarktentwicklung offenbar wurden. Die OGAW-Richtlinie legt fest, welche Institution als Verwahrstelle tätig werden kann sowie was zu ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gehört. Die Änderungen legen ebenfalls die Vorschriften für das Festlegen der Entschädigung für Verwalter gemeinsamer Investmentfonds sowie Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie fest.

 

Mit den neuen Vorschriften der OGAW-Richtlinie soll das während der Krise gesunkene Vertrauen der Anleger durch Gewährleistung der Sicherheit der Investmentfonds und Erhöhung des Investorenschutzes wieder gestärkt werden. Diese Maßnahmen werden auch zu einer besseren Regulierung der Finanzmärkte beitragen.

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Quelle: DATEV eG