Das BMF hat die steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile geregelt. (Az. IV C 2 – S-2742 / 07 / 10009).
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 2 – S-2742 / 07 / 10009 vom 27.11.2013
Kurzfassung
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF die steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile geregelt:
Es geht dabei auf folgende Punkte ein:
A. Handelsrechtliche Grundlagen
B. Steuerrechtliche Konsequenzen
- Ebene der Gesellschaft
- Erwerb der Anteile
- Weiterveräußerung der Anteile
- Einziehung der Anteile
- Behandlung von Aufwendungen
- Ebene des Anteilseigners
C. Anwendung und Übergangsregelungen
- Grundsatz
- Anpassung an BilMoG-Grundsätze
- Übergangsregelungen für nicht unter BilMoG-Grundsätze fallende Geschäftsjahre
Das Schreiben im Volltext finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG