Steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile

Das BMF hat die steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile geregelt. (Az. IV C 2 – S-2742 / 07 / 10009).

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 2 – S-2742 / 07 / 10009 vom 27.11.2013

 

Kurzfassung

 

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF die steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile geregelt:

 

Es geht dabei auf folgende Punkte ein:

A. Handelsrechtliche Grundlagen

B. Steuerrechtliche Konsequenzen

 

  1. Ebene der Gesellschaft
    1. Erwerb der Anteile
    2. Weiterveräußerung der Anteile
    3. Einziehung der Anteile
    4. Behandlung von Aufwendungen
  2. Ebene des Anteilseigners

 

C. Anwendung und Übergangsregelungen

  1. Grundsatz
  2. Anpassung an BilMoG-Grundsätze
  3. Übergangsregelungen für nicht unter BilMoG-Grundsätze fallende Geschäftsjahre

 

Das Schreiben im Volltext finden Sie auf der Homepage des BMF.

 

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Quelle: DATEV eG