Die Bundesregierung informiert über wichtige Neuregelungen zum 1. Januar 2014. Der Rentenbeitrag bleibt 2014 unverändert. Die Mindestlöhne steigen im Elektrohandwerk, in Berufen der Aus- und Weiterbildung, im Baugewerbe und für Gebäudereiniger.
Bundesregierung, Mitteilung vom 19.12.2013
Erhöhungen der Mindestlöhne
Für elf Branchen gibt es heute allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Erhöhungen zum 1. Januar sind in vier Branchen beschlossen. Im Friseurhandwerk gibt es Mindestlöhne seit 1. November 2013.
Elektrohandwerk
Für die 230.000 Beschäftigten des Elektrohandwerks gelten ab 1. Januar 2014 neue gesetzliche Mindestlöhne. In den alten Bundesländern steigt der Brutto-Mindestlohn von derzeit 9,90 Euro auf 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 8,85 Euro auf 9,10 Euro pro Stunde.
Weitere Informationen zum Elektrohandwerk.
Aus- und Weiterbildung
Ab Jahresbeginn erhalten auch die rund 25.000 Beschäftigten im Bereich der Aus- und Weiterbildung mehr Geld. In den alten Ländern erhöht sich der Mindestlohn von 12,60 Euro auf 13,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 11,25 Euro auf 11,65 Euro pro Stunde.
Weitere Informationen zu Aus- und Weiterbildung.
Baugewerbe
Die Beschäftigten im Baugewerbe bekommen ebenfalls mehr Lohn. Ab Januar erhalten sie in den alten Bundesländern je nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro; in Berlin zwischen 11,10 Euro und 13,80 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro.
Weitere Informationen zum Baugewerbe.
Gebäudereiniger
Auch für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab Januar neue gesetzliche Mindestlöhne. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern und Berlin von 9,00 Euro (2013) auf 9,31 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 7,56 Euro auf 7,96 Euro pro Stunde.
Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) steigen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern und Berlin von 11,33 Euro auf 12,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 9,00 Euro (2013) auf 10,31 Euro.
Weitere Informationen zu Gebäudereinigern.
Friseurhandwerk
Für rund 190.000 Beschäftigte im Friseurhandwerk wurde im Dezember der Mindestlohn-Tarifvertrag rückwirkend zum 1. November 2013 für allgemeinverbindlich erklärt. Demnach beträgt der Mindestlohn in den alten Bundesländern 7,50 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin 6,50 Euro pro Stunde. Ab August 2015 gibt es bundesweit 8,50 Euro pro Stunde.
Weitere Informationen zum Friseurhandwerk.
Länger Kurzarbeitergeld
Für konjunkturelle Arbeitsausfälle, die bis zum 31. Dezember 2014 anfallen, können Arbeitnehmer künftig bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld erhalten. Die Verordnung setzt die bestehende Regelung fort.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld.
Freier Zugang zum Arbeitsmarkt
Ab 1. Januar gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien.
Weitere Informationen: Freier Zugang zum Arbeitsmarkt
Rentenbeitragssatz bleibt 2014 unverändert
Der Rentenbeitragssatz von 18,9 Prozent bleibt über den 1. Januar 2014 hinaus unverändert. Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung werden damit sichergestellt. Die Regierungs-Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Am 19. Dezember 2013 hat die 1. Lesung stattgefunden.
Weitere Informationen zum Rentenbeitrag.
Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung stabil
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung beträgt in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 85,05 Euro monatlich.
Weitere Informationen: Mindestbeitrag freiwillige Rentenversicherung
Rente mit 67 – Renteneintritt drei Monate später
Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1949 geboren ist und 2014 in den Ruhestand geht, muss drei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.
Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Weitere Informationen zur Rente mit 67.
Rentenantrag online
Einen Rentenantrag kann man jetzt auch bequem und sicher über das Internet bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Um sich dafür zu identifizieren, benötigt man den elektronischen Personalausweis. Adress- und Bankdaten lassen sich online ändern. Auch der Blick ins eigene Rentenkonto ist via Internet möglich.
Weitere Informationen zum Rentenantrag online.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen
Ab dem 1. Januar 2014 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von derzeit 5.800 Euro auf 5.950 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 4.900 auf 5.000 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2014 auf 53.550 Euro jährlich. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.
Weitere Informationen zu den Beitragsbemessungsgrenzen.
Höhere Abgaben in der Künstlersozialversicherung
Die Künstlersozialabgabe stellt den „Arbeitgeberanteil“ dar, der von Unternehmen erhoben wird, die häufiger Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle Honorare, die für künstlerische oder publizistische Leistungen an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung steigt 2014 von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent an.
Weitere Informationen zur Künstlersozialversicherung.
Höhere Regelsätze für die Grundsicherung
Ab 1. Januar 2014 erhöhen sich die Regelsätze in der Grundsicherung um 2,27 Prozent. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann zum Beispiel neun Euro mehr Hartz IV im Monat. Auch für Kinder und Jugendliche erhöhen sich die Regelsätze. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Weitere Informationen zur Grundsicherung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
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Quelle: DATEV eG