Die Bundesregierung informiert über Neuregelungen zum 1. Januar 2014 im Bereich Gesundheit und Pflege. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Zusatzbeitrag. Die elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht für alle Versicherten.
Bundesregierung, Mitteilung vom 19.12.2013
Gute Finanzlage bei den Krankenkassen
Die Ausgaben der Krankenkassen liegen 2014 voraussichtlich bei 199,6 Milliarden Euro. Dieser Betrag lässt sich vollständig durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds decken. Deshalb ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Gesetzlichen Krankenkassen erheben können, auch für 2014 mit 0 Euro festgelegt.
Weitere Informationen: Im Durchschnitt kein Zusatzbeitrag
Mehr Informationen über Pflegeheime
Pflegeheime müssen die Pflegekassen über ihr Angebot an ärztlicher, fachärztlicher und zahnärztlicher Versorgung informieren. Die Pflegekassen sind verpflichtet, die Angaben zu veröffentlichen. Das hilft Betroffenen und ihren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung.
Die Regelung wird am 1. Januar 2014 wirksam und ist Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes vom Oktober 2012.
Weitere Informationen: Besser über Pflegeheime informiert
Elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht
Ab 1. Januar müssen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen. Sie löst die alte Krankenversicherungskarte ab. Die elektronische Gesundheitskarte gilt künftig als Versicherungsnachweis. So teilen es die Krankenkassen ihren Versicherten mit.
Wer die Karte beim Arztbesuch vergessen hat, kann sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ohne die elektronische Gesundheitskarte oder diesen Nachweis stellt der Arzt eine private Rechnung.
Weitere Informationen: Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht
Ausbildung zum Notfall-Sanitäter modernisiert
Notfalleinsätze werden aufgrund der steigenden Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft komplexer. Deshalb orientiert sich die Ausbildung zum Rettungsassistenten stärker als bisher an anderen Gesundheitsberufen. Nur gut qualifiziertes Personal kann den Anforderungen gerecht werden. Die Ausbildung ist von zwei auf drei Jahre verlängert worden und wird für die gesamte Dauer vergütet.
Weitere Informationen: Neue Ausbildung zum Notfallsanitäter
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
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Quelle: DATEV eG