Bundesjustizminister Maas kündigte für das erste Quartal einen Gesetzentwurf für eine Mietpreisbegrenzung an, die in Ballungszentren den Anstieg der Wohnkosten eindämmen soll. Diese Regelung soll Ländern und Kommunen das Recht einräumen, bestimmte Gebiete auszuweisen, in denen der Mietanstieg bei Wiedervermietungen von Wohnungen gedeckelt werden kann.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.02.2014
Quelle: hib-Nr. 65/2014
Vor allem die Vorratsdatenspeicherung und die Mietpreisbremse gehören zu den zentralen und umstrittenen Themen, denen sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bis zur Sommerpause widmen wird. Dies zeichnete sich am 12.02.2014 bei einer Debatte des Gremiums mit Minister Heiko Maas ab. Noch für das erste Quartal kündigte der SPD-Minister einen Gesetzentwurf für eine Mietpreisbegrenzung an, die in Ballungszentren den Anstieg der Wohnkosten eindämmen soll. Diese Regelung soll Ländern und Kommunen das Recht einräumen, bestimmte Gebiete auszuweisen, in denen der Mietanstieg bei Wiedervermietungen von Wohnungen gedeckelt werden kann. Zudem soll laut Maas im Maklerrecht künftig das „Bestellerprinzip“ greifen, wonach deren Gebühren stets von jenen Vermietern oder Wohnungssuchenden zu bezahlen sind, die einen Vermittler beauftragen.
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Quelle: DATEV eG