Das gemeinsame EU-Verrechnungspreisforum, das von der EU-Kommission 2002 mit dem Ziel eingesetzt worden ist, die bei grenzüberschreitenden konzerninternen Geschäftsvorgängen oft hohen Kosten zu senken und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat einen Bericht zur nachträglichen Korrektur der Einkünfte von verbundenen Unternehmen vorgelegt.
Das gemeinsame EU-Verrechnungspreisforum, das von der EU-Kommission 2002 mit dem Ziel eingesetzt worden ist, die bei grenzüberschreitenden konzerninternen Geschäftsvorgängen oft hohen Kosten zu senken und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat einen (leider nur englischsprachigen) Bericht zur nachträglichen Korrektur der Einkünfte von verbundenen Unternehmen vorgelegt.
Die Mitgliedstaaten verfolgen hinsichtlich der nachträglichen Korrektur der Einkünfte von verbundenen Unternehmen unterschiedliche Ansätze und der Bericht enthält Richtlinien wie eine aus der Anwendung dieser unterschiedlichen Ansätze ggf. resultierende Doppelbesteuerung bzw. doppelte Nichtbesteuerung vermieden wird. Die Regelungen sind auf nachträgliche Korrekturen der Einkünfte von verbundenen Unternehmen anwendbar, die in der Buchhaltung des jeweiligen Steuerpflichtigen ausgewiesen und in der Verrechnungspreisdokumentation erläutert werden.
Veröffentlicht wurde auch die jährliche Statistik über die nach der EU-Schiedskonvention zum 31.12.2012 anhängigen Verfahren.
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Quelle: DATEV eG