Die EU-Kommission hat zwei Berichte zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs in der EU veröffentlicht. Die Berichte erläutern die Probleme und zeigen mögliche Lösungen auf.
Die EU-Kommission hat am 12.02.2014 zwei Berichte zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs in der EU veröffentlicht. Die Berichte erläutern die Probleme und zeigen mögliche Lösungen auf.
Der 7. Bericht gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über Verfahren zur Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer richtet Empfehlungen mit dem Ziel an die Mitgliedstaaten, deren Steuerverwaltungen zu verbessern und infolgedessen die Mehrwertsteuerlücke zu verkleinern.
Folgende Empfehlungen werden auch an Deutschland gerichtet:
- Verbesserung der Qualität der fremdsprachlichen Informationen zu den Anforderungen und Verfahren der Mehrwertsteuerregistrierung
- Weiterentwicklung der Registrierung durch ein durchgängiges Verfahren, insbesondere mittels der Durchführung von Überwachungsprogrammen für risikobehaftete Marktteilnehmer nach der Registrierung
- Zollverfahren 42: Systematische Prüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern (sowohl des Importeurs als auch des Kunden) und Bezeichnung des Zollverfahrens 42 in den inländischen Systemen zur Risikoanalyse als zusätzliches Risiko und Verstärkung des Informationsaustausch über betrügerische Geschäftsvorgänge und Marktteilnehmer verstärken, u. a. durch die aktive Teilnahme an Eurofisc; Einführung von Genehmigungen oder Bürgschaften für risikobehaftete Marktteilnehmer, um Missbrauch zu verhindern
- Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen und der Entrichtung der Mehrwertsteuer: Umsetzung eines systematischen Konzepts zur Überwachung und – für Fälle nicht erfolgter Abgaben – automatisierte Verfahren, etwa automatische Mahnungen und umgehende Schätzungen; Entwicklung eines nichtsequenzielles und integriertes Verfahren zur Forderungseinziehung entwickeln
- Mehrwertsteuerprüfung: Abschaffung der obligatorischen Prüfung bestimmter Steuerzahler für jedes Jahr, Anwendung eines risikobasierten Systems
- Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften: Entwicklung von Strategien für das Compliance-Risikomanagement und Ermittlung der besten Strategien zur Beeinflussung der Steuerzahler, so dass diese ihren steuerlichen Verpflichtungen freiwillig nachkommen; Verbesserung der Nutzung von Informationen von Dritten, insbesondere bei Einteilung von Steuerzahlern und Forderungseinziehung.
Der Bericht zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer schließt ebenfalls mit der Auflistung von Verbesserungspotenzial:
- schnellere Reaktion auf Informationsersuchen
- Teilnahme jedes Mitgliedstaats am automatischen Informationsaustausch über nicht gebietsansässige Steuerpflichtige und neue Verkehrsmittel
- Förderung der Teilnahme an behördlichen Ermittlungen (auf Grundlage der bestehenden rechtlichen Bestimmungen der Verordnung)
- mehr multilaterale Prüfungen
- Weiterentwicklung des Instruments der gemeinsamen Steuerprüfungen durch Fiscalis-Projektgruppe (auf Grundlage eines niederländisch-britischen Pilotprojekts); ggf. Vorschlag der EU-Kommission zu rechtlicher Grundlage für die Nutzung des Instruments auf EU-Ebene;
- gezieltere Informationen und bessere Nutzung existierender Informationen durch gemeinsame Risikoanalyse und effizienter Feedback-Mechanismus innerhalb von Eurofisc
- EU-Vorschlag angekündigt, um mit bestimmten Drittländern Verhandlungen für ein bilaterales Übereinkommen über die behördliche Zusammenarbeit zu beginnen (als Alternative zur derzeitigen unterschiedlichen Handhabung der Kontakte mit Drittländern durch die Mitgliedstaaten).
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Quelle: DATEV eG