BGH legt EuGH die Frage vor, ob bei Früchtetee Hinweis auf Verwendung von Imitaten im Zutatenverzeichnis ausreicht

Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Aufmachung eines Lebensmittels (hier: Früchtetee „HIMBEER-VANILLE ABENTEUER“) durch bildliche Darstellungen das Vorhandensein einer Zutat suggerieren darf, obwohl tatsächlich eine normalerweise in diesem Lebensmittel verwendete Zutat durch eine andere Zutat ersetzt wurde, solange der verwendete Austauschstoff im Zutatenverzeichnis genannt wird (Az. I ZR 45/13).

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Quelle: DATEV eG