Vereinfachung des Steuerrechts

Der Bundesrat hat die erneute Einbringung des in der letzten Legislaturperiode nicht mehr behandelten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG2013) beschlossen.

 

Bundesrat, Mitteilung vom 14.03.2014

 
Der Bundesrat schlägt in einem am 14. März 2014 beschlossenen Gesetzentwurf mehrere Einzelmaßnahmen vor, um das Steuerrecht zu vereinfachen.

 

Unter anderem will er Erleichterungen beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer durchsetzen. Zudem möchten die Länder eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags, die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren und Vereinfachungen beim Nachweis von Pflegekosten erreichen. Die Vorschläge enthalten auch Maßnahmen, die einerseits vereinfachend wirken, andererseits aber durch Subventionsabbau zur Gegenfinanzierung beitragen.

 

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.

 

Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Dezember 2012 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

 

  • Weitere Informationen und
  • den Entwurf der letzten Legislaturperiode (BR-Drs. 684/12)

 

finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG