Englisch als zulässige Gerichtssprache

Der Bundesrat möchte bei den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einrichten, vor denen in englischer Sprache verhandelt werden kann. Aus diesem Grund hat er erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht.

 

Bundesrat, Mitteilung vom 14.03.2014

 
Der Bundesrat möchte bei den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einrichten, vor denen in englischer Sprache verhandelt werden kann. Aus diesem Grund hat er am 14. März 2014 erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht.

 

Die Länder betonen, dass es in Deutschland zahlreiche Richter gebe, die diese Sprache hervorragend beherrschen und in der Lage seien, eine mündliche Verhandlung entsprechend zu führen.

 

Obwohl das deutsche Recht und die deutsche Justiz international hohe Anerkennung genießen, leidet der Gerichtsstandort Deutschland nach Auffassung des Bundesrates bisher darunter, dass noch immer nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt sei. Dies trage dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten – zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und deutscher Unternehmen – zumeist im Ausland ausgetragen würden.

 

Durch die Einführung von Englisch als zulässiger Gerichtssprache könne sowohl Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht in hohem Maße an Attraktivität gewinnen.

 

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Hierbei soll sie ihre Auffassung darlegen. Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Mai 2010 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG