Die Bundesregierung will die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden prüfen. Dies kündigt das Kabinett in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage an, in der sich die Linke kritisch mit den Folgen des Hochwassers 2013 auseinandergesetzt hatte.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.03.2014
Quelle: hib-Nr. 155/2014
Die Bundesregierung will die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden prüfen. Dies kündigt das Kabinett in einer Antwort (18/852) auf eine Kleine Anfrage (18/687) an, in der sich die Linke kritisch mit den Folgen des Hochwassers 2013 auseinandergesetzt hatte. Die Frage einer Versicherungspflicht will die Regierung in einer von den Justizministern des Bundes und der Länder eingesetzten Arbeitsgruppe verstärkt thematisieren. In dieser Kommission soll auch untersucht werden, welche Kostensteigerungen auf Hausbesitzer im Fall einer solchen Pflichtversicherung zukämen. Die Regierung verweist darauf, dass ein Zwang zum Abschluss einer Versicherung gegen Elementarschäden die Grundrechte von Versicherern wie von Versicherten berühren würde. Solche Eingriffe in Grundrechte müssten das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren. Derartige verfassungsrechtliche Probleme seien ebenfalls Thema der Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
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Quelle: DATEV eG