Die WPK möchte ihren Mitgliedern die Nutzung der Vollmachtsdatenbank im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) ermöglichen. Mittels dieser können künftig Mandatenvollmachten auf vereinfachtem Wege elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
WPK, Mitteilung vom 08.04.2014
Voraussichtlich ab Sommer dieses Jahres wird auch die Wirtschaftsprüferkammer (neben den Steuerberaterkammern) ihren Mitgliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsübermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsdatenbank) ermöglichen. Mittels der Datenbank können Mitglieder dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen künftig Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Hintergrund der Datenbank ist die Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ (VaSt) durch die Finanzverwaltung Anfang dieses Jahres.
Bekanntmachung der WPK: Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur Änderung der Gebührenordnung
Für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) ist die Ausstellung einer Zugangskarte oder die Freischaltung einer Smartcard als Zugangskarte zur Vollmachtsdatenbank durch die Wirtschaftsprüferkammer erforderlich. In diesem Zusammenhang ist auch die Einführung der Gebühr zur Deckung des Verwaltungsaufwandes angezeigt.
Mitglieder der WPK werden um Anmerkungen und Hinweise bis zum 9. Mai 2014 gebeten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der WPK.
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Quelle: DATEV eG