Konflikt um Fluggastrechte

Laut Deutschem Bundestag hat die Bundesregierung berichtet, dass bei Flugverbindungen innerhalb der EU die EU-Kommission Entschädigungen im Sinne der Airlines erst erheblich später als vom EU-Parlament ursprünglich vorgesehen gewähren will. Die Bundesregierung setze sich dagegen für den fluggastfreundlichen Vorschlag des EU-Parlaments ein.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.04.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 198/2014

 

Die Bundesregierung zeigt sich skeptisch, ob Passagiere künftig je nach Entfernung des gebuchten Flugs bei drei-, fünf- oder siebenstündigen Verspätungen gegenüber Airlines einen Anspruch auf Entschädigung haben werden. In der Antwort (18/1079) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (18/808) heißt es, derzeit unterstütze eine „deutliche Mehrheit“ der EU-Staaten den Vorschlag der Brüsseler Kommission, Reisenden bei Verbindungen innerhalb der EU eine Kompensation erst bei einer Flugverzögerung von fünf Stunden und bei längeren Strecken sogar erst bei Verspätungen von neun und zwölf Stunden zuzugestehen. In ihrer Antwort führt die Regierung aus, dass sie sich im Ministerrat als dem Organ der 28 Regierungen dafür stark mache, das vom EU-Parlament entworfene Modell zu prüfen, das anders als das Konzept der Kommission Ausgleichsleistungen für Fluggäste nach Verzögerungen von drei, fünf oder sieben Stunden vorsieht. Die Regierung rechnet damit, dass im Herbst Verhandlungen zwischen dem Ministerrat, der Kommission und dem EU-Abgeordnetenhaus über eine Lösung im Streit über Passagierrechte bei Flugverspätungen stattfinden.

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Quelle: DATEV eG