Die Richtlinie 2014/48/EU vom 24.03.2014 zur Änderung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Richtlinie 2014/48/EU vom 24.03.2014 zur Änderung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Die neue Richtlinie soll die Umgehung der Richtlinie 2003/48/EG durch die Umleitung von Zinszahlungen über außerhalb der EU niedergelassene Wirtschaftsteilnehmer unterbinden, indem mehr Informationen über den „wirtschaftlichen Eigentümer“ von den Zahlstellen eingeholt und mit den Informationen über die Zinszahlungen an die zuständige Behörde weitergeben werden müssen. Außerdem umfasst die neue Richtlinie neben Zinserträgen auch andere im Wesentlichen gleichwertige Einkünfte, wie Erträge aus Investmentfonds oder -systemen und Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen. Der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt automatisiert einmal jährlich.
Die Richtlinie ist bis zum 01.01.2016 in nationales Recht umzusetzen.
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Quelle: DATEV eG