Auf einhellige Zustimmung der Sachverständigen stieß bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag der Plan der Koalitionsfraktionen, eingetragenen Lebenspartnerschaften das Recht zur „Sukzessivadoption“ zuzugestehen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.05.2014
Quelle: hib-Nr. 225/14
Auf einhellige Zustimmung der Sachverständigen stieß am 05.05.2014 bei einer Anhörung des Rechtsausschusses der Plan der Koalitionsfraktionen, eingetragenen Lebenspartnerschaften das Recht zur „Sukzessivadoption“ zuzugestehen: Laut einem Gesetzentwurf (18/841) von CDU/CSU und SPD sollen Lesben und Schwule ein Kind auch dann adoptieren können, wenn es vom jeweiligen Partner zuvor bereits adoptiert worden ist. Darüberhinaus plädierte ein Teil der Experten für eine Gesetzesvorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/577 (neu)), die gleichgeschlechtlichen Paaren auch die gemeinsame Adoption eines Kindes einräumen will.
Der Anhörung lag zudem ein Gesetzentwurf (18/842) zugrunde, mit dem die Grünen auf die Ratifizierung des Europarats-Vertrags über die Adoption von Kindern in seiner 2008 revidierten Version dringen: Dieses Straßburger Abkommen gestattet den Mitgliedsnationen des Staatenbunds, homosexuellen Partnerschaften sowohl Sukzessiv- wie gemeinschaftliche Adoptionen zu ermöglichen, verpflichtet die 47 Länder aber nicht zu diesem Schritt.
———————-
Quelle: DATEV eG