Das von der Großen Koalition verabredete Gesundheitsreformgesetz liegt jetzt dem Bundestag vor. Der Entwurf sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt. Mit dem Gesetz will die Regierung die Beitragsautonomie sowie den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander stärken.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.05.2014
Quelle: hib-Nr. 229/14
Das von der Großen Koalition verabredete Gesundheitsreformgesetz liegt jetzt dem Bundestag vor (18/1307) und wird am 09.05.2014 in erster Lesung beraten. Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ (GKV-FQWG) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben wird. Künftige Beitragssteigerungen werden also nur von den Versicherten getragen.
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Quelle: DATEV eG