Eine Begrenzung der zu hohen Dispositions- und Überziehungszinsen auf ein „vertretbares“ Niveau per Gesetz fordern die Grünen, da sich entsprechende Selbstverpflichtungen der Banken und Mahnungen an die Adresse der Kreditinstitute als wirkungslos erwiesen hätten.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.05.2014
Quelle: hib-Nr. 245/14
Eine Begrenzung der zu hohen Dispositions- und Überziehungszinsen auf ein „vertretbares“ Niveau per Gesetz fordern die Grünen, da sich entsprechende Selbstverpflichtungen der Banken und Mahnungen an die Adresse der Kreditinstitute als wirkungslos erwiesen hätten. In einem Antrag (18/1342) wirft die Fraktion den Banken eine „Abzocke“ der Verbraucher vor. Bei einer Überschreitung des Kontos in einem vom Geldinstitut erlaubten Rahmen (Dispokredit) würden die Zinsen im Schnitt bei 11,3 Prozent liegen. Die Zinsen, die bei der Inanspruchnahme eines Kontos über den geduldeten Rahmen hinaus fällig werden (Überziehungszinsen), würden bis zu 22,5 Prozent reichen, kritisiert die Oppositionspartei. Angesichts des historisch niedrigen Leitzinses der Europäischen Zentralbank von derzeit 0,25 Prozent seien diese hohen Zinssätze „nicht akzeptabel“. Seit einigen Jahren sei zu beobachten, „dass einige Banken Dispo- und Überziehungszinsen in nicht nachvollziehbarer Höhe berechnen“, heißt es in dem Antrag.
In jüngster Zeit hätten vereinzelt Kreditinstitute ihren Dispozins deutlich gesenkt sowie die Trennung zwischen Dispo- und Überziehungszins aufgehoben. Dies zeige, dass ein solcher Schritt die Banken nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringe. Die Grünen plädieren dafür, Dispo- und Überziehungszinsen auf ein Niveau zu begrenzen, das einerseits dem Verbraucherschutz Rechnung trage und andererseits die Refinanzierungs- und Risikokosten der Banken berücksichtige.
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Quelle: DATEV eG