Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Die Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen wurde am 06.05.2014 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen.

 

Die Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen wurde am 06.05.2014 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen.

 

Interoperabilitätsprobleme bei der grenzüberschreitenden elektronischen Rechnungsstellung sollen durch eine neue europäische Norm für ein semantisches Datenmodell für die elektronische Rechnungsstellung gelöst werden. Die neue Norm soll von der europäischen Normungsorganisation innerhalb von 36 Monaten erarbeitet werden und sich auf bestehende Spezifikationen, insbesondere auf die von europäischen oder internationalen Organisationen wie CEN (CWA 16356-MUG und CWA 16562-CEN BII), ISO (finanzwirtschaftliche Rechnungen basierend auf der Spezifikation ISO 20022) und UN/CEFACT (CII v. 2.0) entwickelten Spezifikationen stützen.

 

Im Anhang zur Richtlinie werden Kernbestandteile der elektronischen Rechnung gemäß den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Richtlinie präzisiert. Die Normungsorganisation soll darüber hinaus eine Liste mit einer begrenzten Anzahl von Syntaxen festlegen, die den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen.

 

Nach der Veröffentlichung des Standards haben die Behörden der Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit für die Umstellung. Für kleinere Regional- und Kommunalbehörden gilt eine längere Frist von bis zu 30 Monaten. Nationale technische Normen, die nicht im Widerspruch zur europäischen Norm stehen, sollen weder ersetzt noch in ihrer Anwendung eingeschränkt werden.

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Quelle: DATEV eG