Bei einer Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes haben sich Sachverständige für einen besseren Anlegerschutz ausgesprochen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.05.2014
Quelle: hib-Nr. 260/2014
Für einen besseren Anlegerschutz haben sich mehrere Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschuss am 19.05.2014 ausgesprochen. Sowohl Anbieter geschlossener Fonds als auch eine auf Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei warnten vor Gesetzeslücken, die vor allem für Kleinanleger teure Konsequenzen haben können. In der Anhörung ging es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305), der überwiegend redaktionelle Änderungen enthält. Die Änderungen erfolgen im Nachgang zur Umsetzung von komplexen EU-Vorlagen beziehungsweise internationalen Vorgaben. Diese Umsetzungen waren am Ende der 17. Legislaturperiode vorgenommen worden. Außerdem sollen Redaktionsversehen bei der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats im CRD IV-Umsetzungsgesetz sowie im AIFM-Umsetzungsgesetz beseitigt werden. Vorgesehen ist ebenfalls eine Anpassung der Definition von offenen und geschlossenen Alternativen Investmentfonds.
———————-
Quelle: DATEV eG