Eingetragene Lebenspartnerschaften erhalten künftig mehr Adoptionsrechte. Vor der abschließenden Abstimmung im Bundestag am 22.05.2014 votierte der Rechtsausschuss am 21.05.2014 für zwei identische Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen und der Regierung.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.05.2014
Quelle: hib-Nr. 264/2014
Eingetragene Lebenspartnerschaften erhalten künftig mehr Adoptionsrechte: Einen Tag vor der abschließenden Abstimmung im Bundestag votierte der Rechtsausschuss am 21.05.2014 mit den Stimmen von Union und SPD für zwei identische Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen und der Regierung (18/841 und 18/1285), nach denen lesbischen und schwulen Paaren das Recht zur sog. „Sukzessivadoption“ eingeräumt wird: Homosexuelle werden ein Kind, das von ihrem Partner bereits adoptiert worden ist, fortan nachträglich ebenfalls adoptieren können.
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Quelle: DATEV eG