Am 21.05.2014 stimmte der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag dem Gesetzentwurf über Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung in geänderter Fassung zu. Die abschließende Beratung im Bundestag soll am 23.05.2014 stattfinden.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.05.2014
Quelle: hib-Nr. 264/2014
Das Rentenpaket hat eine wichtige Hürde auf dem Weg zur abschließenden Beratung durch den Bundestag am 23.05.2014 genommen: Am 21.05.2014 stimmte der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Gesetzentwurf über Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung (18/909) in geänderter Fassung zu. Dazu gehören die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren, die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungsleistungen durch die Mütterrente, verbesserte Anrechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente und damit deren leichte Erhöhung und schließlich eine Anhebung der Mittel für die medizinische und berufliche Rehabilitation durch deren Anpassung an die demografische Entwicklung.
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Quelle: DATEV eG