Umweltinformationsgesetz: Herausgabe von Umweltinformationen

Die Bundesregierung will das Umweltinformationsgesetz ändern. Darauf zielt ein Gesetzentwurf ab, mit dem diese die Vorgaben von Artikel 2 Nr. 2 der Umweltinformationsrichtlinie der EU ordnungsgemäß umsetzen will. Konkret soll die Novelle festlegen, wann ein Ministerium zur Herausgabe von Umweltinformationen an die Öffentlichkeit verpflichtet ist.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.06.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 286/2014

 

Die Bundesregierung will das Umweltinformationsgesetz (UIG) ändern. Darauf zielt ein Gesetzentwurf (18/1585) der Bundesregierung ab, mit dem diese die Vorgaben von Artikel 2 Nummer 2 der Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union ordnungsgemäß umsetzen will. Konkret soll die Novelle festlegen, wann ein Ministerium zur Herausgabe von Umweltinformationen an die Öffentlichkeit verpflichtet ist. Nicht informationspflichtig soll danach ein Ministerium sein, solange es an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist.

 

Ist es hingegen an einem Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung beteiligt, soll es auch während der Dauer dieses Verfahrens grundsätzlich zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet sein.

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Quelle: DATEV eG