Der Bundesrat schlägt einzelne Änderungen am Gesetzentwurf für die Finanzreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung vor. Die Stellungnahme der Länderkammer zielt darauf ab, Verwaltungsvorschriften zu vereinfachen und mehr Mitspracherecht zu erwirken.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.06.2014
Quelle: hib-Nr. 286/2014
Der Bundesrat schlägt einzelne Änderungen am Gesetzentwurf für die Finanzreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Die Stellungnahme der Länderkammer (18/1579) zielt darauf ab, Verwaltungsvorschriften zu vereinfachen und mehr Mitspracherecht zu erwirken. Die Bundesregierung sagt in ihrer Erwiderung zu, einzelne Vorschläge zu prüfen und gegebenenfalls gleich oder später im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Mehrere Vorschläge werden aber auch abgelehnt.
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Quelle: DATEV eG