Keine "Smiley-Listen" für Lebensmittelbetriebe

Das OVG Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des VG Berlin bestätigt, mit der dem Land Berlin vorläufig untersagt wurde, das Ergebnis einer amtlichen Kontrolle eines im Bezirk Pankow von Berlin ansässigen Lebensmittelbetriebes im Internetportal „Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow“ zu veröffentlichen (Az. 5 S 21.14).

 

OVG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 28.05.2014 zum Beschluss 5 S 21.14 vom 28.05.2014

 

 
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit einem am 28.05.2014 bekannt gegebenen Beschluss die Beschwerde des Landes Berlin gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. März 2014 zurückgewiesen, mit der das Verwaltungsgericht dem Land Berlin vorläufig untersagt hat, das Ergebnis einer amtlichen Kontrolle eines im Bezirk Pankow von Berlin ansässigen Lebensmittelbetriebes im Internetportal „Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow“ zu veröffentlichen.

 

 
Wie zuvor schon das Verwaltungsgericht vermochte auch der Beschwerdesenat in den Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes keine taugliche Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Veröffentlichung in Form der Vergabe von Minuspunkten, Noten, Farben und Smiley-Symbolen zu erblicken.

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Quelle: DATEV eG