EEG-Novelle mit Änderungen zugestimmt

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag hat am 24.06.2014 der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zugestimmt. Mit ihrem Änderungsantrag nahm die Koalition auch eine Neuausrichtung der Eigenversorgung vor. Künftig soll die EEG-Umlagepflicht für alle neuen Eigenversorger im Grundsatz 40 Prozent betragen.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.06.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 335/2014

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 24.06.2014 der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen umfassenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304, 18/1573, 18/1449, 18/1572) durchgesetzt hatten, stimmte der Ausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Entwurf zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf. Die Fraktion Die Linke nahm an den Abstimmungen nicht teil. Ihre Abgeordneten hatten die Sitzung kurz nach Beginn verlassen.

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Quelle: DATEV eG