Bedenken gegen KSK-Gesetz im Bundesrat

Der Bundesrat begrüßt prinzipiell den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse. Er bezweifelt jedoch, dass die flächendeckende Prüfung der Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Abgabenpflicht durch die Deutsche Rentenversicherung im regelmäßigen Abstand von vier Jahren in der vorgesehenen Weise praktikabel ist.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.06.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 335/2014

 

Der Bundesrat begrüßt prinzipiell den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1528) zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK). Zugleich äußert die Länderkammer jedoch Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrates (18/1770) hervor. Konkret bezweifelt der Bundesrat, dass die flächendeckende Prüfung der Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Abgabenpflicht durch die Deutsche Rentenversicherung im regelmäßigen Abstand von vier Jahren in der vorgesehenen Weise praktikabel ist. So sehe der Gesetzentwurf keine Erstattung der zusätzlichen Kosten von jährlich 12,3 Millionen Euro für die Deutsche Rentenversicherung vor. Wegen der „gesamtgesellschaftlichen Bedeutung“ der Künstlersozialversicherung dürfe deren Finanzierung nicht auf Kosten der Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung gehen.

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Quelle: DATEV eG