Änderung der Verwaltungspraxis im Hinblick auf Jahresbeitragsbescheide der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen

Die BaFin unterrichtet über eine Änderung ihrer Verwaltungspraxis. Hintergrund sind die Regelungen in § 2 EdWBeitrV, in denen u. a. Anträge auf Ermäßigung der Beiträge zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen geregelt sind.

 

WPK, Mitteilung vom 21.08.2014

 

 
Die BaFin unterrichtet mit Schreiben vom 4. August 2014 über eine Änderung ihrer Verwaltungspraxis. Hintergrund sind die Regelungen in § 2 EdWBeitrV, in denen unter anderem Anträge auf Ermäßigung der Beiträge zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen geregelt sind. Dem Antrag ist unter anderem eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beizufügen (§ 2 Abs. 2 Satz 6 und Abs. 4 EdWBeitrV).

 

Die Änderung der Verwaltungspraxis wird vor dem Hintergrund zweier in dem Schreiben benannter Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg getroffen.

 

Das Schreiben der BaFin finden Sie auf der Homepage der WPK.

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Quelle: DATEV eG