Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption angenommen, wonach die Bestechung und Bestechlichkeit von Amtsträgern strafbar ist.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.09.2014
Einstimmig hat der Bundestag am 25. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption (18/2138) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/2643) angenommen. Das Übereinkommen sieht vor, dass die Bestechung und Bestechlichkeit von Amtsträgern strafbar ist. Durch das am 1. September 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (18/476, 18/607) wurde das deutsche Recht an die Erfordernisse des Übereinkommens angepasst. Einvernehmlich erklärte der Bundestag auch den Gesetzentwurf der Grünen zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (18/478) für erledigt.
———————-
Quelle: DATEV eG