Finanzgericht entscheidet in Lohnsteuersache zugunsten des FC Saarbrücken

Laut FG Saarland durfte sich der FC Saarbrücken bei der Nichteinbehaltung von Lohnsteuer für Grenzgänger auf eine entsprechende im Rahmen einer Außenprüfung gegebene Auskunft der Finanzverwaltung verlassen (Az.: 2 K 1088/12).

 

FG Saarland, Pressemitteilung zum Urteil 2 K 1088/12 vom 10.12.2014

 
Das Finanzgericht des Saarlandes hat am 10. Dezember 2014 in einem vom FC Saarbrücken gegen das zuständige Finanzamt geführten Rechtsstreit zugunsten des Vereins entschieden.

 

Es ging dabei um einen Bescheid, mit dem der Verein in Haftung für die Lohnsteuern zweier bei ihm beschäftigen Spieler genommen wurde. Die beiden Profis waren damals (in den Jahren 2006/2007) in Frankreich wohnhaft. Die Finanzbehörde war der Auffassung, der Verein habe zu Unrecht keine Lohnsteuern für die „Grenzgänger“ einbehalten. Der FC Saarbrücken argumentierte, er habe sich auf eine entsprechende Rechtsäußerung der Behörde verlassen können, die diese im Rahmen einer früheren Außenprüfung vermittelt hatte.

 

Das Finanzgericht bestätigte in seinem Urteil vom 10. Dezember 2014 (Az.: 2 K 1088/12) die Auffassung des Vereins. Dieser habe sich auf die Auskunft der Behörde verlassen können. Deshalb sei eine Inhaftungnahme des Vereins als Arbeitgeber für die Lohnsteuer nicht rechtmäßig.

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Quelle: DATEV eG