Das EU-Parlament hat die Einrichtung eines Sonderausschusses beschlossen, der u. a. die Praxis der Steuervorbescheide prüfen soll, mit denen die EU-Mitgliedstaaten multinationalen Unternehmen Steuervorteile einräumen.
Das EU-Parlament hat am 12.02.2015 die Einrichtung eines Sonderausschusses beschlossen, der die Anwendung der Vorschriften des EU-Beihilfe- und Steuerrechts im Hinblick auf die Praxis der Steuervorbescheide, mit denen die EU-Mitgliedstaaten multinationalen Unternehmen Steuervorteile einräumen, prüfen soll. Außerdem werden die Regelungen über die Verwaltungszusammenarbeit der Behörden und die Weitergabe von Informationen über Steuervorbescheide durch spontanen Informationsaustausch seit 01.01.1991 auf den Prüfstand gestellt. Des Weiteren sollen auch Praktiken der aggressiven Steuerplanung von in der EU ansässigen Unternehmen in Drittländern analysiert und der damit verbundene Informationsaustausch untersucht werden. Auch die nachteiligen Auswirkungen aggressiver Steuerplanung auf die öffentlichen Finanzen werden geprüft.
Die Mitglieder des 45-köpfigen Ausschusses kommen hauptsächlich aus dem Wirtschafts- und Währungsausschuss. Darunter sind auch einige deutsche Abgeordnete wie z.B. Sven Giegold (Die Grünen) oder Markus Ferber (CSU). Das Mandat ist zunächst für ein halbes Jahr befristet, kann jedoch um weitere sechs Monate verlängert werden. Danach wird der Ausschuss einen Bericht vorlegen.
Hintergrund
Die Einrichtung des Sonderausschusses geht auf den Steuerskandal LuxLeaks zurück. Die EU-Kommission prüft derzeit den Verdacht auf Steuervergünstigungen für multinationale Konzerne in Luxemburg, den Niederlanden, Irland und Belgien.
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Quelle: DATEV eG