Vergaberecht – Satzungsversammlung beschließt neue Fachanwaltschaft

Die Satzungsversammlung der BRAK hat eine neue Fachanwaltschaft für Vergaberecht beschlossen. Sofern das BMJV den Beschluss nicht beanstandet, tritt er drei Monate nach seiner Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen in Kraft.

 

BRAK, Pressemitteilung vom 16.03.2015

 
Die Satzungsversammlung, das „Parlament der Rechtsanwälte“, hat am 16.03.2015 eine neue Fachanwaltschaft beschlossen. Künftig wird es neben den bereits bestehenden 21 Fachanwaltsbezeichnungen, in denen der Erwerb eines Fachanwaltstitels möglich ist, auch Fachanwälte für Vergaberecht geben.

 

Zuletzt hatte die Satzungsversammlung im vergangenen Jahr den Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht eingeführt. Mit neuen Fachanwaltschaften will die Satzungsversammlung auf eine gestiegene Nachfrage nach rechtlicher Beratung in den entsprechenden Fachgebieten reagieren.

 

Der Beschluss muss zu seiner Wirksamkeit noch vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft werden. Erfolgt keine Beanstandung, tritt er drei Monate nach seiner Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen in Kraft.

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Quelle: DATEV eG