Die Zusammenarbeit in Strafverfahren auf EU-Ebene soll weiter harmonisiert werden. Entsprechende Änderungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der den Rahmenbeschluss der EU umsetzen soll.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.05.2015
Quelle: hib-Nr. 258/2015
Die Zusammenarbeit in Strafverfahren auf EU-Ebene soll weiter harmonisiert werden. Ein Rahmenbeschluss der EU (Rb Überwachungsanordnung) sieht vor, dass Ersatzmaßnahmen zur Untersuchungshaft auch von Mitgliedstaaten übernommen werden können, in denen der Beschuldigte seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Entsprechende Änderungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4894) vor, der den Rahmenbeschluss umsetzen soll.
———————-
Quelle: DATEV eG