Mitgliedstaaten einigen sich auf neue Regeln für europäische Urlauber

Der EU-Kommission hat sich auf eine Modernisierung der EU-Vorschriften über Pauschalreisen geeinigt, damit Urlauber künftig auch bei individuell gebuchten Reisen besser geschützt sind.

 

Urlauber sollen künftig auch bei individuell gebuchten Reisen besser geschützt werden

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.05.2015

Der Ministerrat hat sich am 28.05.2015 auf eine entsprechende Modernisierung der EU-Vorschriften über Pauschalreisen geeinigt. Damit sollen die Verbraucherschutzbestimmungen auch auf die Millionen Urlauber ausgeweitet werden, die ihre Reisen selbst beispielsweise über das Internet zusammenstellen, anstatt vorab festgelegte Pauschalreisen aus Katalogen zu bestellen. Die neuen Regeln bedürfen noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und werden voraussichtlich bis Herbst in Kraft treten. Anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.

Mit der Reform werden nicht nur bestehende Schutzvorschriften auf individuelle Pauschalreisen ausgeweitet – sie enthält noch weitere Vorteile für Verbraucher und Unternehmen. Dazu gehören verbesserte Stornierungsrechte, bessere Informationen über Preise und Zusatzkosten und klare Ansprechpartner für Schadensersatzansprüche. Unternehmen sollen durch Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und Anschaffung veralteter Anforderungen entlastet werden.

Vera Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, begrüßte die Einigung im Rat: „Wenn Sie Ihren Urlaub planen, sollten Sie sich nicht über unzureichenden rechtlichen Schutz sorgen müssen. Deshalb werden neue EU-Regeln bald über 120 Millionen Urlauber schützen, die online kombinierte Reisen buchen: die EU-Vorschriften für Pauschalreisen werden an das digitale Zeitalter angepasst. Reisende werden genau wissen, was sie kaufen und was ihre Rechte sind, besonders, wenn etwas schief läuft während ihres Urlaubs. Diese neuen Regeln unterstützen auch die Reisebranche, die von weniger Verwaltungsaufwand und dringend benötigter legaler Klarheit profitieren werden.“

Bisherige Grundlage für den Schutz von Ferienreisenden in der EU ist die Pauschalreise-Richtlinie von 1990, dazu zählen etwa eine Rückreiseversicherung bei Insolvenz eines Reiseveranstalters oder die Haftung für sämtliche im Pauschalpaket enthaltenen Leistungen. Mit der Reform sollen diese Vorschriften für das digitale Zeitalter fit gemacht werden. Denn immer mehr Reisende buchenstellen ihren Urlaub im Internet zusammen und können sich nicht immer sicher sein, dass sie wirklich geschützt sind, wenn etwas schief läuft.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

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Quelle: DATEV eG