Bankenabwicklung wird angepasst

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5009) zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und an die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe vorgelegt.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.05.2015

Quelle: hib-Nr. 274/2015

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5009) zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und an die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe vorgelegt. Damit sollen mehrere EU-Verordnungen und Durchführungsverordnungen in nationales Recht umgesetzt werden. Davon betroffen sind das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), das Restrukturierungsfondsgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Kreditwesengesetz.

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Quelle: DATEV eG