Die EU-Kommission hat den 12. eGovernment Benchmark Report veröffentlicht. Die Studie untersuchte über einen Zeitraum von zwei Jahren das eGovernment-Angebot in Europa für sieben Bereiche (Jobsuche, Studium, Unternehmensgründung, Umzug, Kfz-Besitz, Bagatellverfahren, regulärer Geschäftsbetrieb) in den 28 EU-Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission hat am 23.06.2015 den 12. eGovernment Benchmark Report veröffentlicht. Die Studie untersuchte über einen Zeitraum von zwei Jahren das eGovernment-Angebot in Europa für sieben Bereiche (Jobsuche, Studium, Unternehmensgründung, Umzug, Kfz-Besitz, Bagatellverfahren, regulärer Geschäftsbetrieb) in den 28 EU-Mitgliedstaaten.
Für Deutschland zeigen die Kennzahlen, dass Deutschland sein Angebot an eGovernment-Dienstleistungen noch erheblich ausbauen muss. In den Bereichen Nutzerzentrierung (Online-Verfügbarkeit und Benutzerfreundlichkeit des Angebots, 71 von 100 Punkten), Transparenz (u. a. Verwendung personenbezogener Daten, 46 von 100 Punkten) sowie grenzüberschreitende Mobilität (Nutzungsmöglichkeit des Angebots in anderen Mitgliedstaaten, 41 von 100 Punkten) liegt Deutschland jeweils unter dem EU-Durchschnittswert.
Im Bereich Schlüsselelemente wird die Online-Verfügbarkeit der fünf technologischen Enabler elektronischer Identitätsnachweis (eID), elektronische Dokumente (eDocuments), authentische Informationsquellen (Datenquellen, welche von mehreren Behörden aufgrund ihrer Gesetzeskonformität und Informationsqualität von mehreren Verwaltungsbehörden verwendet werden können und im Rahmen derer das Nur Einmal-Prinzip realisiert wurde), elektronischer Safe (eSafe) sowie Single Sign On (SSO) evaluiert. Hier liegt Deutschland mit einem Wert von 53 über dem EU-Durchschnitt von 50 Punkten.
Im Rahmen ihrer Strategie zum Digitalen Binnenmarkt wird die EU-Kommission deshalb den eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 neu auflegen und sieht in diesem Rahmen unter anderem die Verknüpfung nationaler Unternehmensregister (bis 2017) sowie eine Initiative zur Implementierung des „Nur Einmal-Prinzips“ (2016) in den Mitgliedstaaten vor. Zur Neuauflage des eGovernment-Aktionsplans ist kommissionsseitig auch eine Konsultation geplant.
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Quelle: DATEV eG