Benachteiligung der Stromeigenerzeugung ist der falsche Weg

Die Energiewende hat die eigene Stromerzeugung bei Privatpersonen und Unternehmen populär gemacht. Entsprechende Investitionen werden jedoch zunehmend diskriminiert und verteuert – eine Entwicklung, die der DIHK mit Sorge verfolgt. Er warnt vor Plänen, die Eigenerzeugung bei der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs- und Photovoltaik-Anlagen auszuschließen. Zudem solle jede Eigenerzeugung wieder von der EEG-Umlage befreit werden. So ließen sich auch europarechtliche Bedenken zur Ungleichbehandlung von neuen und bestehenden Anlagen ausräumen.

 

DIHK, Mitteilung vom 25.06.2015

 
Die Energiewende hat die eigene Stromerzeugung bei Privatpersonen und Unternehmen populär gemacht. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Photovoltaik (PV) sind dabei mit Abstand am beliebtesten. Die Eigenerzeugung ist das logische Ergebnis der politisch gewollten Dezentralisierung der Energieversorgung und bietet Unternehmen die Möglichkeit, die Energiewende mitzugestalten und den Klimaschutz im eigenen Betrieb zu leben – eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz in der Wirtschaft. Investitionen in den eigenen Strom werden aber zu Unrecht zunehmend diskriminiert und verteuert.

 

EEG-Umlage lastet schwer auf neuen Projekten
Seit Sommer 2014 müssen neue Eigenerzeugungsanlagen die EEG-Umlage bezahlen, während bestehende Anlagen vorerst freigestellt bleiben. Für neue KWK-Anlagen und erneuerbare Energien gilt ein ermäßigter Satz von 30 Prozent, der bis 2017 auf 40 Prozent steigt. Alle anderen sind Vollzahler. Die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte ist dadurch gefährdet. Folge: Die Leistung von neuen PV-Dachanlagen, die in der Regel auf Eigenerzeugung setzen, ging im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2012 um zwei Drittel zurück. Auch im Bereich der KWK wurden weniger neue Anlagen errichtet.

 

KWK-Eigenerzeugung nicht benachteiligen
Bei der KWK gelten derzeit für Eigenerzeugung und Anlagen in der öffentlichen Versorgung gleiche Wettbewerbsbedingungen in Form von einheitlichen Fördersätzen. Vor Kurzem wurden Pläne bekannt, nach denen die Förderung der Eigenerzeugung eingestellt werden soll – bei gleichzeitiger massiver Erhöhung der Fördersätze in der öffentlichen Versorgung. Ausnahmen soll es nur noch für kleine Anlagen (<50 kW) und energieintensive Unternehmen geben. In Kombination mit der EEG-Umlage wäre dies das Ende für die meisten KWK-Projekte insbesondere im Mittelstand.

 

Eigenversorgung in PV-Ausschreibungen integrieren
Mit der nächsten EEG-Novelle 2016 wird die Förderung erneuerbarer Energien umgestellt. Bisher haben alle Anlagenbetreiber einen Anspruch darauf. In Zukunft müssen sich Investoren in einer Ausschreibung behaupten, sie können also nicht mehr sicher sein, eine Förderung zu bekommen. Im Bundeswirtschaftsministerium laufen die Vorarbeiten auch zum Thema PV-Dachanlagen. Es gibt Stimmen, die sich dafür aussprechen, Eigenerzeugung in den Ausschreibungen zu verbieten und damit nur Anlagen zuzulassen, die vollständig ins öffentliche Netz einspeisen. Der sinnvolle Einsatz der PV ist aber vor allem der Stromverbrauch direkt am Ort der Erzeugung. Deshalb empfiehlt der DIHK, die Kombination aus Eigenerzeugung und Einspeisung der Reststrommengen weiter zu ermöglichen. Dies ist auch für die EEG-Umlage positiv.

 

Freistellung der Bestandsanlagen sichern – neue Anlagen wieder freistellen
Bislang müssen bestehende Anlagen keine EEG-Umlage zahlen. Das soll nach dem Willen der Bundesregierung auch so bleiben und ist notwendig, damit Anlagen nicht abgeschaltet werden, was eine wirtschaftliche und sichere Stromversorgung in vielen Unternehmen beeinträchtigen würde. Die EU-Kommission kann der ungleichen Behandlung von neuen und bestehenden Anlagen aber wenig abgewinnen und liegt mit Deutschland in diesem Punkt über Kreuz. Die einfachste Lösung ist: Jede Eigenerzeugung wieder von EEG-Umlage freistellen – das sollte europarechtlich möglich sein.

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Quelle: DATEV eG