Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung angenommen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.07.2015
Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 2. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/4948) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/5418) angenommen. Damit werden die Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sowie die Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte angehoben und die Mitteilungspflichten für zum Kirchensteuerabzug Verpflichtete verringert. Angehoben werden ferner die Schwellenwerte für Meldepflichten für Existenzgründer nach Wirtschaftsstatistikgesetzen. Eingeführt werden Schwellenwerte für Meldepflichten für Existenzgründer nach dem Umweltstatistikgesetz. Die Schwellenwerte für Meldungen zur Intrahandelsstatistik werden angehoben und die Berichtspflichten für das Biogasmonitoring vereinfacht und reduziert.
Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Grünen (18/5430), die Möglichkeit zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von derzeit 410 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (18/4693) ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ökologische und soziale Standards zu setzen und den Bürokratieabbau nicht zu missbrauchen, um begründete Regulierungen zu diskreditieren.
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Quelle: DATEV eG