Der Bundestag hat einen Antrag von CDU/CSU und SPD angenommen, der sich auf die Bewertung nationaler Reglementierungen des Berufszugangs durch die EU-Kommission bezieht.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.07.2015
Der Bundestag hat am 2. Juli einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/5217) angenommen, der sich auf die Bewertung nationaler Reglementierungen des Berufszugangs durch die Europäische Kommission bezieht. Die derzeit in der EU laufende Evaluierung dieser Reglementierungen müsse sicherstellen, so das Parlament, dass die Reglementierungen des Berufszugangs und Berufsübergangs zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Die Bundesregierung wird aufgefordert darauf zu achten, dass unterschiedliche Regulierungskonzepte nicht von vornherein die Liberalisierung im EU-Binnenmarkt behindern, dass eine hohe Qualität freiberuflicher und handwerklicher Leistungen und Produkte und dazu „notwendige, bewährte und verhältnismäßige Berufszugangsregeln“ gewahrt bleiben und dass die Frage der Reglementierung von Berufen eine autonome Entscheidung der Mitgliedstaaten ist. Die „bewährte Selbstverwaltung“ und das System der Kammern will der Bundestag beibehalten. Eine Aufhebung oder Absenkung dieser Standards würde nicht nur zu einem Qualitätsverlust führen, sondern auch Zusatzaufwand und erweiterte staatliche Kontrollen bedeuten, heißt es zur Begründung.
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Quelle: DATEV eG