Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abkommens vom 30.03.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vorgelegt.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.07.2015

 

 

Quelle: hib-Nr. 381/2015

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Protokoll vom 3. Dezember 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/5579) vorgelegt. Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das Änderungsprotokoll die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erlangen, heißt es weiter.

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Quelle: DATEV eG